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   OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15   

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https://dejure.org/2015,63675
OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15 (https://dejure.org/2015,63675)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.04.2015 - 2 Ws 44/15 (https://dejure.org/2015,63675)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. April 2015 - 2 Ws 44/15 (https://dejure.org/2015,63675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    b) Anderer Auffassung nach ist die entsprechende Anwendung von § 205 Satz 1 StPO zulässig, wenn ein Verfahrenshemmnis besteht, das zwar nicht in der Person des Angeklagten liegt, aber vorübergehenden, jedoch voraussichtlich länger dauernden Charakter hat wie beispielsweise der länger dauernden Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung eines wichtigen Zeugen (vgl. Meyer-Goßer/Schmitt a. a. O. Rdnr. 8; BGH NStZ-RR 2013, 251; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 205 Rdnr. 32; Meyer-Goßner JR 1984, 436).

    bb) § 205 Satz 1 StPO ist aber jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn ein entscheidendes Beweismittel zwar für längere Zeit im Verfahren nicht zur Verfügung steht, das Hindernis jedoch vorübergehender Natur ist (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 251).

  • OLG Koblenz, 09.10.1992 - 2 Ws 507/92

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; Hindernisse in der Person des

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    a) Einer Auffassung nach ist in einem solchen Fall § 205 StPO nicht analog anwendbar, weil es sich hierbei um eine auf den Angeklagten zugeschnittene Ausnahmevorschrift handele (vgl. OLG Koblenz StV 1993, 513; ebenfalls ablehnend: OLG München NJW 1978, 176; OLG Düsseldorf JR 1984, 435; OLG Schleswig StraFo 1999, 126).
  • OLG Hamm, 11.07.1997 - 1 Ws 181/97
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    Einschränkend wird hierzu die Auffassung vertreten, dass eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in analoger Anwendung von § 205 StPO jedenfalls dann nicht in Betracht komme, wenn eine Vernehmung eines abwesenden Zeugen wegen Unauffindbarkeit nicht möglich ist und kein Anhalt dafür besteht, dass mit seiner Auffindung in absehbarer Zeit zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1998, 1088).
  • OLG Schleswig, 29.07.1998 - 1 Ws 314/98
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    a) Einer Auffassung nach ist in einem solchen Fall § 205 StPO nicht analog anwendbar, weil es sich hierbei um eine auf den Angeklagten zugeschnittene Ausnahmevorschrift handele (vgl. OLG Koblenz StV 1993, 513; ebenfalls ablehnend: OLG München NJW 1978, 176; OLG Düsseldorf JR 1984, 435; OLG Schleswig StraFo 1999, 126).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1981 - 3 Ws 733/81
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    Der Wortlaut der Vorschrift lege die Annahme nahe, dass der Gesetzgeber mit der Anbindung der eine Verfahrenseinstellung rechtfertigenden Hindernisse an die Person des Angeklagten den Anwendungsbereich der Norm bewusst einengen und eingrenzen wollte (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1982, 218).
  • OLG München, 23.08.1977 - 1 Ws 926/77
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15
    a) Einer Auffassung nach ist in einem solchen Fall § 205 StPO nicht analog anwendbar, weil es sich hierbei um eine auf den Angeklagten zugeschnittene Ausnahmevorschrift handele (vgl. OLG Koblenz StV 1993, 513; ebenfalls ablehnend: OLG München NJW 1978, 176; OLG Düsseldorf JR 1984, 435; OLG Schleswig StraFo 1999, 126).
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